Die Level Up GmbH hat sich auf die Beratung, strategische Konzeption und Betreuung der Social-Media-Kanäle von Unternehmen spezialisiert. Darin erfasst sind u.a. das Social-Media-Marketing sowie die Kommunikation in allen relevanten Social-Media-Kanälen. In diesem Zusammenhang entwickeln wir Strategien und Konzepte, um die jeweiligen Social-Media-Kanäle der Unternehmen aktiv zu betreuen oder mit den Mitarbeitern Konzepte und Strategien zu erarbeiten, damit die Betreuung und Vermarktung der Social-Media-Kanäle selbstständig ausgeführt werden können. Zusätzlich kreieren wir bei Beauftragung Bild- und Videomaterial und stellen dieses werbewirksam dar.
Die Beauftragung des Kunden umfasst eine oder mehrere Bestandteile des Leistungsangebotes. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien folgende Rechte und Pflichten für die Zusammenarbeit:
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden der Level Up GmbH (im Folgende “Kunde”) und der Level Up GmbH, Radwang 10, 91550 Dinkelsbühl (im Folgenden “Agentur”).
1.2. Alle zwischen der Agentur und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, dem Angebot und der Annahme.
1.3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.
1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Der Leistungsumfang der Agentur umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten und beschränkt sich auf die Social-Media-Kanäle, die Homepage und den Marketingauftritt des jeweiligen Unternehmens:
2.1. Beantwortung individueller Fragestellungen
2.2. Erstellung von Bild- und Videomaterial
2.3. Statusanalysen
2.4. Strategie- und Konzeptionsentwicklung für entsprechende Social-Media-Aktivitäten
2.5. Redaktionsplanung
2.6. Erstellung und Veröffentlichung von Beiträgen
2.7. Community-Management und Moderation der einzelnen Kanäle
2.8. Monitoring und Auswertung der Statistik des jeweiligen sozialen Netzwerkes
2.9. Schalten von Anzeigen
2.10. Review der vergangenen Beiträge
2.11. Unterstützung beim Erstellen des Redaktionsplanes
2.12. Integration der Marketingmaßnahmen auf die Homepage
2.13. Softwareintegration auf die Homepage
3.1. Nachdem der Kunde eine Auswahl aus dem Leistungsangebot der Agentur getroffen hat, erstellt die Agentur auf dieser Grundlage ein schriftliches Angebot, welches den Umfang der gewünschten Leistung wiedergibt. Gegebenenfalls beinhaltet das Angebot als Anhang einen Projekt- sowie Kostenplan bezüglich der Umsetzungsmaßnahmen und der zeitlichen Abfolge.
3.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des gemäß Ziffer 3.1. erstellten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung und Übermittlung des Angebots via Fax oder E-Mail durch den Kunden. Letztlich gilt als Annahme auch eine das Angebot bestätigende E-Mail des Kunden. Inhalt des Angebotes sowie eventuell beigefügter Projekt- bzw. Kostenplan werden bei Bestätigung des Angebotes Teil des Vertrages.
3.3. Erfolgt die Annahme des Angebotes mit beigefügten Änderungsvorschlägen, ist darin ein neues Angebot zu sehen. Der Vertrag kommt diesbezüglich nur dann zustande, wenn die Agentur das neue Angebot gemäß Ziffer 3.2. bestätigt.
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung gemäß Ziffer 2 wesentlichen Informationen, Materialien und ggf. Fotos (im Folgenden “Material”) zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich insbesondere, aber nicht abschließend, um:
4.1.1. Zugang zu den einzelnen Kanälen (Mitteilung der benötigten Kennwörter und/oder Administratorberechtigungen);
4.1.2. Überlieferung von Video- und/oder Bildmaterial – idealerweise als Vektordatei – für die Erstellung von Beiträgen;
4.1.3. Gewährung des Zuganges zu benötigten Räumlichkeiten und Produkten bei abgesprochener Erstellung von Bild- und Videomaterial. Produkte müssen beispielsweise vor Ort zu unserem oder einem geeigneten Fotostudio geliefert werden, andernfalls müssen anfallende Kosten hierfür vom Kunden übernommen werden.
4.1.4. Die Überlieferung des Materials erfolgt – soweit möglich – ausschließlich in digitaler Form.
4.2. Soweit der Kunde der Agentur das für die Leistungserbringung gemäß Ziffer 2 benötigte Material überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieses Materials berechtigt ist.
4.3. Erstellt die Agentur im Auftrag des Kunden redaktionelle Beiträge für die Social-Media-Kanäle, so erteilt der Kunde der Agentur das Recht zur Veröffentlichung auf den vereinbarten Kanälen. Der Kunde hat innerhalb von drei Werktagen nach Erstellung bzw. Kenntnisnahme die Möglichkeit, die Freigabe zur Veröffentlichung zu unterbinden. Erfolgt durch den Kunden keine entsprechende Reaktion, gilt die Freigabe zur Veröffentlichung nach Ablauf des dritten Werktages als erteilt.
4.4. Der Kunde hat die von ihm verschuldete verspätete Überlieferung des Materials und/oder die mit einer verzögerten Mitwirkungspflicht verbundenen möglichen Konsequenzen und daraus resultierenden Schäden zu vertreten. Eine Haftung durch die Agentur ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
5.1. Änderungswünsche seitens des Kunden hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen, die während der Durchführung des vereinbarten Auftrages an die Agentur herangetragen werden, müssen in schriftlicher Form erfolgen.
5.2. Die Agentur wird dem Kunden für die neue Leistungsbeschreibung ein schriftliches Angebot gemäß Ziffer 3.1. mit den damit verbundenen zusätzlichen Kosten unterbreiten. Das Angebot gilt durch den Kunden als angenommen, wenn es schriftlich gemäß Ziffer 3.2. bestätigt wird. Bei wirksamer Bestätigung durch den Kunden werden das Angebot und die Annahme über die Änderung der Leistung weiterer Bestandteil des Vertrages.
5.3. Während der Entscheidung über das neue Angebot wird die Agentur ihre Pflichten gemäß dem ersten Angebot weiterhin ausführen. Es sei denn, der Kunde weist die Agentur schriftlich darauf hin, dass die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung bis zur Entscheidung über das schwebende Angebot unterbrochen werden soll. Die mögliche Unterbrechung der Leistung stellt keine Beendigung des Vertrages dar und verändert nicht die im ersten Angebot vereinbarten Kosten.
6.1. Die Betreuung der Social-Media-Accounts bzw. die Einrichtung neuer Accounts erfolgt stets im Namen und Auftrag des Kunden. Der Kunde ist bzw. wird Vertragspartner des jeweiligen sozialen Netzwerkes.
6.2. Die Art und der Umfang der jeweiligen Betreuung des entsprechenden Social-Media-Accounts wird im Auftrag detailliert bestimmt. Insbesondere wird eine Vereinbarung darüber getroffen, ob die Betreuung der Social-Media-Accounts durch die Agentur eigenständig oder in Rücksprache mit dem Kunden erfolgen soll.
6.3. Die von dem Kunden erhaltenen Passwörter und/oder Administratoren-Berechtigungen für die jeweiligen Social-Media-Konten sind von der Agentur streng vertraulich zu behandeln. Eine Offenbarung der Daten gegenüber Dritten ist durch sichere Verwahrung zu vermeiden. Die erhaltenen Passwörter werden nach Beendigung des Vertrags an den Kunden herausgegeben.
6.4. Die Agentur übernimmt keine Garantie dafür, dass mit der Betreuung der jeweiligen Social-Media-Kanäle eine Steigerung der Abonnentenzahl, der Sichtbarkeit o.ä. herbeigeführt wird. Des Weiteren übernimmt die Agentur keine Verantwortung für den technischen Ausfall der einzelnen Kanäle.
7.1. Für die unter Ziffer 2 genannten und aufgrund des Auftrags gemäß Ziffer 3 vorzunehmenden Tätigkeiten wird die Agentur dem Kunden einen schriftlichen Kostenvoranschlag übermitteln. Wird dieser durch den Kunden genehmigt, so bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Kostenvoranschlag.
7.2. Die Zahlung erfolgt bei längerfristigen Aufträgen zum Monatsanfang für den folgenden Monat nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung. Bei einmaligen oder zusätzlich gebuchten Leistungen erfolgt die Zahlung nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung innerhalb von 10 Tagen. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail. Die Zahlung der Rechnung hat ausschließlich per Überweisung zu erfolgen.
7.3. Hat der Kunde eine einmalige Leistung in Form einer Beratung, Konzeptionierung, eines Fotoshootings oder eines Videodrehs gebucht und storniert den Auftrag kurzfristig, so ergeben sich folgende Zahlungsverpflichtungen:
7.3.1. Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin wird keine Vergütung fällig;
7.3.2. bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Termin werden 25 % der vereinbarten Vergütung fällig;
7.3.3. bei einer Stornierung, die weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgt, werden 75 % der vereinbarten Vergütung fällig;
7.3.4. Diese Ausnahmeregelungen gelten nicht, sofern der Kunde die Stornierung, insbesondere bei höherer Gewalt, nicht zu vertreten hat. Diesbezüglich ist der Kunde zum Nachweis verpflichtet.
7.4. Aufwendungsersatz für Auslagen der Agentur, insbesondere für Bildmaterial und Werbung erfolgt nach vorheriger Genehmigung der Ausgaben durch den Kunden und unter Vorlage der Originalbelege.
7.5. Reisekosten werden dem Kunden nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnet.
7.6. Kostenerstattungen gemäß den Ziffern 7.4. und 7.5. werden nach Abschluss des jeweiligen Auftrags durch die Agentur in Rechnung gestellt und innerhalb von zehn Werktagen durch den Kunden bezahlt.
7.7. Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.
8.1. Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
8.2. Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
8.3. Der Betrag wird unter Berücksichtigung von Aufwand, Kosten und Gewinnansatz kalkuliert, wir sind berechtigt den Betrag bestehender Verträge einmal jährlich bzw. nach Ablauf der ersten abgeschlossenen Vertragsperiode darauf zu überprüfen, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss.
8.4. Ergibt diese Kalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen Beitrag abzusenken. Ergibt die Kalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Kostenbedarf, haben wir das Recht, den Betrag zu erhöhen.
8.5. Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
9.1. Der Kunde garantiert, über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte des überlieferten Materials gemäß Ziffer 4.1. zu verfügen. In diesem Zusammenhang überträgt der Kunde der Agentur hinsichtlich des gelieferten Materials alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein. Entsprechendes gilt in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen in Hinblick auf deren Persönlichkeitsrechte.
9.2. Sollten durch die Agentur für die Vertragserfüllung Werke (Fotos, Videos, Texte etc.) erstellt werden, die urheberrechtlichen Schutz genießen, räumt die Agentur zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführung- und Vorführungsrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild-und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.
9.3. Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen.
9.4. In diesem Zusammenhang stellen sich beide Vertragsparteien gegenseitig von allen Ansprüchen Dritter frei, die mit der Ausübung der jeweils eingeräumten bzw. übertragenen Rechte erhoben werden.
10.1. Gerät die Agentur bei Ausführung ihrer vertraglichen Pflichten in Verzug oder bleibt eine Erfüllung der vertraglichen Leistung ohne wichtigen und triftigen Grund (bspw. nicht verschuldeter Verzug oder Erkrankung) aus, ist die Agentur zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die durch den eigenen Verzug oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen entstehen. Eine Schadensersatzpflicht der Agentur für Schäden tritt erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat. Die Schadensersatzpflicht umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten für die Planung und Herstellung der vertragsgegenständlichen Leistung. Der Kunde hat der Agentur den entstandenen Schaden nachzuweisen.
10.2. Im Übrigen haftet die Agentur unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet die Agentur nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Schadensersatzpflicht beschränkt sich dabei auf solche Schäden, die vertragstypisch und vorhersehbar sind. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
11.1. Sowohl die Agentur als auch der Kunde werden alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Angaben und Daten sowie sonstige Tatsachen, die von der anderen Partei nachweislich als vertraulich gekennzeichnet sind, streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Die Vertragsparteien werden diese Informationen lediglich für die im Auftrag vorgesehenen Zwecke nutzen. Diese Verpflichtung wird auch an die Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter weitergegeben.
11.2. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus fort, solange geheime Informationen nicht offenkundig geworden sind.
11.3. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen soweit solche nachweislich ganz oder teilweise;
11.3.1. der empfangenden Vertragspartei vor der Übermittlung bereits bekannt waren oder
11.3.2. vor der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder
11.3.3. nach Mitteilung ohne Mitwirkung der empfangenden Vertragspartei bekannt werden oder
11.3.4. der empfangenden Vertragspartei durch einen Dritten bekannt werden, der keiner direkten oder indirekten Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der anderen Vertragspartei unterliegt.
11.4. Der Nachweis ist von derjenigen Vertragspartei zu führen, die sich auf die Ausnahmeregelung beruft.
11.5. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat die jeweilige Vertragspartei eine von der anderen Vertragspartei nach billigem Ermessen zu bestimmende und vom zuständigen Landgericht überprüfbare Vertragsstrafe zu zahlen.
Die Agentur ist berechtigt, mit dem Namen, Logo und Geschäftszeichen des Kunden als Referenz auf ihrer Homepage und/oder Werbeunterlagen zu werben. Eine darüber hinausgehende Nutzung geschützter Marken, Logos, Namen oder sonstiger geschäftlicher Kennzeichen des Kunden ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden zulässig. Entsprechendes gilt für den Kunden.
Der Kunde wird während der Dauer des Auftrages bis zur Beendigung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit keiner anderen Agentur oder Dritten, Verträge über Social-Media-Leistungen abschließen. Er ist verpflichtet, ausschließlich die Agentur mit der Erbringung von Social-Media-Leistungen mit den im Auftrag vereinbarten Tätigkeiten zu engagieren.
14.1. Die Dauer der Leistungen bestimmt sich nach dem im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraum.
14.2. Die Vertragsparteien stimmen bei einer Leistung, die für eine bestimmte Zeit vereinbart ist, zu, diese mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende zu kündigen, anderenfalls bleibt der Vertrag bestehen und verlängert sich um die Hälfte der ursprünglichen Vertragslaufzeit, mindestens aber um 3 Monate. Erfolgt nach automatischer Verlängerung keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag erneut um die vorgenannten Fristen.
14.3. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
14.3.1. wenn die andere Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Verpflichtungen verstößt und den Verstoß nicht einstellt, nachdem sie unter Setzung einer angemessenen Frist aufgefordert wurde. Als wesentliche Vertragspflichten gelten insbesondere die unter Ziffer 4, 7, 8, 9 und 10 dieser AGB geregelten Pflichten;
14.3.2. wenn eine Partei Handlungen vornimmt, die geeignet sind, den Ruf der anderen Partei wesentlich zu schädigen.
14.4. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung entfällt jegliche Zahlungspflicht des Kunden an die Agentur; bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet.
14.5. Kündigt die Agentur aus wichtigem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, der Agentur die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Die bis dahin geleisteten Dienste der Agentur sind anteilig abzurechnen.
15.1. Die Agentur erhebt im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dabei handelt es sich um Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail des Kunden. Die Erhebung der soeben erwähnten personenbezogenen Daten des Kunden durch die Agentur erfolgt auf Grundlage des Vertrages gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und verfolgt den Zweck, die im Auftrag beschriebenen Leistungen zu erfüllen, den Vertrag abzuschließen und mit dem Kunden während der Dauer der Zusammenarbeit Rücksprachen zu halten.
15.2. Die entsprechenden personenbezogenen Daten werden auf dem Computersystem der Agentur gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte.
15.3. Eine Löschung erfolgt, wenn die zur Erfüllung des Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erhobenen Daten für die Durchführung des Vertrages nicht mehr erforderlich sind. Jedoch kann auch nach Abschluss eines Vertrages eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Kunden zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Diesbezüglich werden die Daten des Kunden für eine weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sowie der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
16.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung über die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
16.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
16.3. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Stand: Oktober 2023